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Privatinsolvenz
#9
Da sind ein paar Dinger drin, die grundsätzlich falsch sind.

Grundsätzlich darfst Du keinen Gläubiger auslassen, der in die Gläubigertabelle gehört. Es muss jeder angegeben werden. Auch die UVK.

Der getroffene Vergleich wird schon bei der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nichtig. Der erste Schritt ist die Anforderung der jeweiligen Forderungsbeträge. Jeder Gläubiger erhält also dieses Schreiben. Der zweite Schritt ist die Erstellung eines "außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans". Bei Deinem Einkommen, ein "Nullplan". Was das genau ist, kann man gut googlen. Dieser Plan ergeht auch an die UVK.

Das heißt, dass Du nicht die UVK bedienen darfst und die anderen nicht! Egal wer das ist.

Zahlst Du weiterhin Raten an die UVK und das Verfahren wird - nachdem der Schuldenbereinigungsplan von den Gläubigern abgelehnt wurde - eröffnet, erfährt der Insolvenzverwalter (richtig: Treuhänder) davon und holt die letzten drei Raten zurück. (Rückschlagssperre)

Die UVK-Forderung fließt also erst einmal in das Verfahren ein. Die UVK wird auch nicht direkt die "unerlaubte Handlung" monieren. Das passiert meist später (und mittlerweile oft) ,und meist kurz vor Ende der "Wohlverhaltensphase" oder wenn das Gericht im schriftlichen Verfahren die Forderungen "feststellt". Die werden also später im Verfahren nochmals geprüft, ungeachtet dessen, dass sie vor dem Verfahren angefordert wurden.

"Unerlaubte Handlung" bedeutet nicht (!), dass man verurteilt wurde (§ 170 StGB) , sondern dass man der schwammigen Erklärung unterfällt "dass man ja hätte zahlen können, es aber nicht tat".

Wenn dieser Einwand der UVK kommt, bekommst Du vom Gericht darüber einen Bescheid. Danach hast Du die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen, dem zu widersprechen. Dieser Widerspruch geht an das Insolvenzgericht. Gibt das Inso-Gericht Deinem Widerspruch statt, und die UVK sich dann nicht damit einverstanden erklärt und die weiter darauf beharrt, dann muss die UVK klagen. Nicht Du. Gibt das Inso-Gericht der UVK recht, dann ist diese Forderung "versagt".

Es kommt also auf den Inhalt Deiner Begründung an und die muss gut sein. Du musst selbst wissen, ob Du die Begründung hin bekommst oder ob Du weißt, dass das nichts wird.

Wenn Du zu einer "normalen" Schuldnerberatungsstelle gehst, richte Dich auf einen längeren Zeitablauf ein. "Ich melde das mal im Frühjahr an." wird nicht gehen.

Zuerst Beratungsgespräch. Dann die Forderungen raus suchen. Anschreiben (Forderungsaufstellung). Die Antworten trudeln innerhalb von 2 -3 Wochen ein, Manche antworten gar nicht, was nicht schlimm ist. Erstellung "Schuldenbereinigungsplan". Wieder anschreiben. Nochmals warten. Dann Erstellung des Antrages. Sind 48 Seiten. Dann geht der an das Gericht. Dauer 4-6 Wochen....

Die Sache mit der Adoption klingt komisch. Also entweder gab es eine Adoption und somit keine Unterhaltspflicht, oder es gab keine. Das wäre zu recherchieren.
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Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - 09-09-2024, 11:32
RE: Privatinsolvenz - von p__ - 09-09-2024, 12:33
RE: Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - 09-09-2024, 12:59
RE: Privatinsolvenz - von Sixteen Tons - 09-09-2024, 13:49
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RE: Privatinsolvenz - von Nappo - 24-09-2024, 15:32
RE: Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - 26-09-2024, 14:57
RE: Privatinsolvenz - von p__ - 26-09-2024, 16:42
RE: Privatinsolvenz - von NurErzeuger - 11-10-2024, 19:51
RE: Privatinsolvenz - von Nappo - 26-09-2024, 20:36
RE: Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - 27-09-2024, 17:48
RE: Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - 10-10-2024, 22:36
RE: Privatinsolvenz - von Bumpi - 13-10-2024, 09:32
RE: Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - 02-11-2024, 11:01

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