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Privatinsolvenz
#12
Hey Nappo,

danke für deinen Beitrag. Da ich schon einmal eine Insolvenz hinter mir habe kann ich aus meiner Sicht nur sagen das die hier in der Schuldnerberatungsstelle relativ schnell sind (Erfahrung durch bekannte und mir selber). Ich werde die Tage einen Termin dort veranschlagen und mich beraten lassen. Des weiteren hatte ich jetzt nicht weiter vor wenn die Insolvenz los geht den UVK weiterhin die Rate zu zahlen da so wie bei der letzten Insolvenz niemand bedient werden kann so wie auch du geschrieben hast. Meine Idee war das Geld monatlich beiseite zulegen (Bar) und dann wenn die Insolvenz vorbei ist diesen gesammelten Betrag auf einmal zu zahlen oder ist davon abzuraten? Von den 1500,- Euro Pfändungsfreibetrag zahle ich sowieso die 50 Euro monatlich nur gehen diese halt ab Insolvenz Bar in eine Spardose.

Wie wird der Vergleich ab Vorbereitung nichtig? Gilt der Vergleich nicht mehr nach der Insolvenz? Ich könnte wenn eine Vbuh kommt einfach nicht machen oder muss ich eine Erklärung abgeben wenn das Insolvenzgericht sich meldet?

Alle Schulden sind schon von mir vor sortiert und in zwei Ordner mit Deckblätter beschriftet. Eine Auflistung mit den gesamten Gläubiger und Summen sind auch schon fertig. So nehme ich denen schon mal ein wenig Arbeit ab (bei der letzten Insolvenz haben die das für mich gemacht).

Das Thema Adoption ist sehr schwierig da ich kein beteiligter des Verfahrens bin und somit kein Anspruch auf Auskunft habe aber wenn es ums zahlen geht dann spielt das im Prozess keine Rolle. Das war einfach nur lächerlich aber soweit ich erfahren habe soll der Adoptierende kurz vor dem Gerichtstermin gekniffen haben und hat meine wundervolle EX fluchtartig verlassen. Ob das so ist weis ich nicht aber scheint so zu sein sonst hätte ich wohl keine Klage bekommen aber die UVK muss wohl keinen Beweis dalagen und beharrt auf die Kohle.

ICH MUSS DIE BEWEISE DARLEGEN OB ICH UNTERHALTSPFLICHTIG BIN ODER NICHT! Leider geht es nicht da ich kein beteiligter des Verfahrens bin oder war. Im großen und ganzen bin ich halt der Depp in dieser ganzen Konstellation. Soweit ich weis sollte die UVK in der Beweispflicht sein aber naja, das Ergebnis sieht man ja. Die Anwältin hat das auch angeführt aber das Gericht hat das Null interessiert.

Was mich auch noch zusätzlich stutzig macht: Mein Sohn ist seit über einem Jahr Volljährig. Soweit ich weis bekommt doch jeder Unterhaltspflichte wenn noch Rückstände offen sind eine Zusammenstellung mit dem Restbetrag oder irre ich mich? Ich habe bis heute nie was von der UVK bekommen nur von der Beistandschaft das die nicht mehr zuständig sind für die Unterhaltsangelegenheiten.
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Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - 09-09-2024, 11:32
RE: Privatinsolvenz - von p__ - 09-09-2024, 12:33
RE: Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - 09-09-2024, 12:59
RE: Privatinsolvenz - von Sixteen Tons - 09-09-2024, 13:49
RE: Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - 09-09-2024, 14:47
RE: Privatinsolvenz - von p__ - 09-09-2024, 15:14
RE: Privatinsolvenz - von Bumpi - 13-09-2024, 22:17
RE: Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - 15-09-2024, 17:28
RE: Privatinsolvenz - von Nappo - 16-09-2024, 18:06
RE: Privatinsolvenz - von Bumpi - 17-09-2024, 01:39
RE: Privatinsolvenz - von Nappo - 17-09-2024, 10:27
RE: Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - Gestern, 09:46
RE: Privatinsolvenz - von p__ - Gestern, 12:18
RE: Privatinsolvenz - von Bumpi - Gestern, 11:38
RE: Privatinsolvenz - von Sixteen Tons - Gestern, 14:26
RE: Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - Gestern, 14:39
RE: Privatinsolvenz - von Nappo - Gestern, 17:50

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