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Privatinsolvenz
#14
(Gestern, 09:46)Durchschnitt072 schrieb: ICH MUSS DIE BEWEISE DARLEGEN OB ICH UNTERHALTSPFLICHTIG BIN ODER NICHT!

Das Verfahren über eine Adoption ist dafür doch irrelevant, weil es gar nicht rechtskräftig wurde. Da gibts einfach nichts. Damit gilt das, was bis auf Widerruf immer schon galt, Vaterschaft -> Unterhaltsforderungen, von denen du nach wie vor welche abstotterst. Und das liegt ja wohl mit Brief und Siegel vor, ist beziffert und bewiesen. Ich wüsste wirklich nicht, welche Relevanz ein abgebrochener Adoptionsversuch hätte oder was damit bewiesen oder nicht bewiesen werden soll. Das klingt so wie ein Lotterielos, das eine Niete war - ohne Wirkung.

Zitat:Soweit ich weis bekommt doch jeder Unterhaltspflichte wenn noch Rückstände offen sind eine Zusammenstellung mit dem Restbetrag oder irre ich mich? Ich habe bis heute nie was von der UVK bekommen nur von der Beistandschaft das die nicht mehr zuständig sind für die Unterhaltsangelegenheiten.

Auch das ist mir nicht klar. Die Unterhaltvorschusskasse zahlt doch ab 18 sowieso nichts mehr aus, sondern verfolgt noch bis dahin aufgelaufene Schulden, die durch Unterhaltsvorschuss trotz Unterhaltspflicht aufgelaufen sind. Und das ist auch alles zusammengestellt, glasklar, du hast von 6500 Euro Rückstand geschrieben. Was war denn das nun für ein Rückstand, geht es gar nicht um die Unterhaltsvorschusskasse? Und wieso sollten die ab 18 noch was an dich schreiben, ist doch alles schon geschrieben, ein Vergleich vereinbart, und es fallen auch keine neue Schulden an?

Ab 18 muss sich das Kind selber bei dir melden und fordern, wenn es Unterhalt will. Wenn es sich nicht meldet und kein auf den 18. Geburtstag begrenzter Titel existiert, dann ist das Thema laufender Unterhalt überhaupt keines - es gibt keinen. Auch da muss nichts bewiesen werden. Nichtzahlungen können z.B. durch Kontoauszüge bewiesen werden, falls jemand auf die irre Idee kommt und bewiesen haben will, dass du keinen Unterhalts zahlst.

Bist du wirklich sicher, dass dir eine zweite Insolvenz was bringt? Die erste war ja offensichtlich schon ohne Wirkung, wenn du gleich wieder in Schulden geraten bist. Das ganze nochmal, um dann wieder von unerklärlichen Unglücksfällen, dringenden Verpflichtungen, eiligen Notfall-Schulden, nötigen Überbrückungen erwischt zu werden? Der Unterhalt allein war es ja nicht, der in die zweite Insolvenz führt.

Ich habe "nur" Unterhaltsschulden, könnte die sogar bezahlen, keine Lust dazu, lieber bin ich offiziell pleite, beschäftige das System und ärgere die Leute damit ohne dass die auch nur einen Cent bekommen, im Gegenteil, die verlieren damit sogar immer mehr.
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Privatinsolvenz - von Durchschnitt072 - 09-09-2024, 11:32
RE: Privatinsolvenz - von p__ - 09-09-2024, 12:33
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