18-09-2024, 14:26
Ich würde mir vielleicht nicht so einen großen Kopf um ungelegte Eier machen, sondern einfach anfangen.
Erst außergerichtlicher Schuldenplan, dann Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Wohlverhaltensperiode, kennst du ja alles schon
und nach drei Jahren fertig. Ich musste noch 6 Jahre da durch. Die Unterhaltsschulden sind dir dabei doch eh' wurst, wenn ich das
richtig verstanden habe.
Du kannst auch in der Wohlverhaltensperiode noch eine Einigung mit deinen Gläubigern erreichen, um das Verfahren früher
abzuschließen. Das hat der BGH abgesegnet (AZ: IX ZB 219/10 v. 29.11.2011).
Erst außergerichtlicher Schuldenplan, dann Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Wohlverhaltensperiode, kennst du ja alles schon
und nach drei Jahren fertig. Ich musste noch 6 Jahre da durch. Die Unterhaltsschulden sind dir dabei doch eh' wurst, wenn ich das
richtig verstanden habe.
Du kannst auch in der Wohlverhaltensperiode noch eine Einigung mit deinen Gläubigern erreichen, um das Verfahren früher
abzuschließen. Das hat der BGH abgesegnet (AZ: IX ZB 219/10 v. 29.11.2011).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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