18-09-2024, 14:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-09-2024, 14:41 von Durchschnitt072.)
Das mit der Adoption habe ich jetzt nur nochmal aufgemacht wegen dem was Nappo in seinem Text geschrieben hatte. Das Thema ist fast durch aber auch nur fast denn ich kann dieses Thema als Ausnahme in der Vbuh benutzen. Da ich bis zum Vergleich in Unkenntnis war ob es eine Adoption gab oder nicht (Bis heute weis ich nur von hören und sagen das dass wohl nicht stattfand). Dies wurde bei einer Rechtsanwaltskanzlei so angeführt das dies vor Gericht so eingebracht werden kann um die Unterhaltsschulden los zu werden falls Widerstand von der UVK kommt. Leider finde ich gerade nicht das Dokument wo das drauf steht.
Ja die Insolvenz würde jetzt schon Sinn machen aber Die UVK mit den Rückständen könnte halt Probleme machen daher würde ich bei einer Stellungnahme einfach Garnichts sagen/schreiben. Die UVK wäre ja in der Beweispflicht oder nicht? Wie soll denn ein Richter eine Entscheidung treffen wenn nur die Behauptung der UVK vorliegt?
Ich ging davon aus und das weis ich von anderen Vätern das nach dem 18. eine Zusammenstellung kommt wieviel sie noch offen haben gegenüber der UVK. Ich habe als einziger sowas nicht erhalten wahrscheinlich wegen dem Vergleich.
Also noch mal kurz und Knapp: Was passiert in einer Privatinsolvenz mit dem Vergleich? Sollte es eine Vbuh geben und die fällt für mich negativ aus geht dann nach der Insolvenz der Vergleich weiter oder ist dann alles hinfällig? Ohne Vergleich wären 12200 Euro offen und keine 6342 Euro wie jetzt mit Vergleich. Sollte das zu den 12200 Euro zurückfallen habe ich dann zwei Optionen und eine werde ich dann nehmen und damit leben. Ich versuche gerade alles abzustecken was möglich ist oder ob ich warten sollte.
Das ist eine gute Info Sixteen Tons. Danke
Ja die Insolvenz würde jetzt schon Sinn machen aber Die UVK mit den Rückständen könnte halt Probleme machen daher würde ich bei einer Stellungnahme einfach Garnichts sagen/schreiben. Die UVK wäre ja in der Beweispflicht oder nicht? Wie soll denn ein Richter eine Entscheidung treffen wenn nur die Behauptung der UVK vorliegt?
Ich ging davon aus und das weis ich von anderen Vätern das nach dem 18. eine Zusammenstellung kommt wieviel sie noch offen haben gegenüber der UVK. Ich habe als einziger sowas nicht erhalten wahrscheinlich wegen dem Vergleich.
Also noch mal kurz und Knapp: Was passiert in einer Privatinsolvenz mit dem Vergleich? Sollte es eine Vbuh geben und die fällt für mich negativ aus geht dann nach der Insolvenz der Vergleich weiter oder ist dann alles hinfällig? Ohne Vergleich wären 12200 Euro offen und keine 6342 Euro wie jetzt mit Vergleich. Sollte das zu den 12200 Euro zurückfallen habe ich dann zwei Optionen und eine werde ich dann nehmen und damit leben. Ich versuche gerade alles abzustecken was möglich ist oder ob ich warten sollte.
Das ist eine gute Info Sixteen Tons. Danke