18-09-2024, 17:50
Also, erst einmal muss die UVK dem Insolvenzgericht gar nichts beweisen. Klingt blöd, ich weiß. Die schreiben einfach nur, dass der Unterhalt pflichtwidrig nicht gezahlt wurde. Das Ganze hängt also tatsächlich nicht am Einwand der UVK, sondern an Deinem Widerspruch.
Eine Tabelle/Forderungsaufstellung wird die UVK an das Insolvenzgericht geben. Spätestens dann hast Du die Höhe der Forderung. Die werden den gesamten betrag anmelden, nicht den Vergleichsbetrag. Schließlich wurde durch die Inso der Vergleich nicht erfüllt.
Während der Inso kannst Du natürlich Geld von Deinen unpfändbaren gehaltsbestandteilen zurück legen. Und dieses auch direkt nach der Inso nutzen.
Während der Inso fällt der Vergleich. Im Grunde kannst Du aber dann aus den unpfändbaren Einkünften/vermögen tatsächlich die UVK bedienen. Da es sich um unpfändbare Beträge handelt, gibt es keine Gläubigerbenachteiligung. Allerdings müsstest du das bei einer Anfechtung auch nachweisen. Außerdem streitet man hier wortreich darüber:
https://www.rechtspflegerforum.de/forum/...-vermögen/
Was ´p wegen der 2. Insolvenz sagte, dachte ich auch, wollte Dir aber nicht zu nahe treten. Bei 2 Ordnern ist eine Menge neues Zeugs angefallen. Für mich heißt das, Du hast ein Problem in Sachen Umgang mit Geld ,-) .... Für Deine Zukunft unerlässlich, ist eine Reflektion eigenen Verhaltens
Eine Tabelle/Forderungsaufstellung wird die UVK an das Insolvenzgericht geben. Spätestens dann hast Du die Höhe der Forderung. Die werden den gesamten betrag anmelden, nicht den Vergleichsbetrag. Schließlich wurde durch die Inso der Vergleich nicht erfüllt.
Während der Inso kannst Du natürlich Geld von Deinen unpfändbaren gehaltsbestandteilen zurück legen. Und dieses auch direkt nach der Inso nutzen.
Während der Inso fällt der Vergleich. Im Grunde kannst Du aber dann aus den unpfändbaren Einkünften/vermögen tatsächlich die UVK bedienen. Da es sich um unpfändbare Beträge handelt, gibt es keine Gläubigerbenachteiligung. Allerdings müsstest du das bei einer Anfechtung auch nachweisen. Außerdem streitet man hier wortreich darüber:
https://www.rechtspflegerforum.de/forum/...-vermögen/
Was ´p wegen der 2. Insolvenz sagte, dachte ich auch, wollte Dir aber nicht zu nahe treten. Bei 2 Ordnern ist eine Menge neues Zeugs angefallen. Für mich heißt das, Du hast ein Problem in Sachen Umgang mit Geld ,-) .... Für Deine Zukunft unerlässlich, ist eine Reflektion eigenen Verhaltens