19-09-2024, 16:05
Hallo zusammen,
ich habe mein Kind aktuell Freitags bis Dienstags. Das Wechselmodell habe ich gerichtlich beantragt. Die Kindesmutter plädiert auf hochstrittig und das Gericht etc. folgt dem Spaß wie üblich. 5/9 ist top, WM geht gar nicht.
Im Gespräch war nun ein von mir vorgeschlagener Umgang Sonntag bis Freitag. Es scheint auf Sonntag bis Donnerstag hinauszulaufen. Samstag muss ich arbeiten um das ganze irgendwie stemmen zu können.
Die Richterin war absolut angepisst....also das Thema ist noch recht offen aber prinzipiell konnte sie sich das vorstellen und ich denke es läuft darauf hinaus.
So weit die Vorgeschichte.
Die KM will jetzt in der Wartezeit auf das Urteil nur noch Sonntag bis Dienstag als Umgang gestatten. Wie würde ihr darauf reagieren? BGB §1684 Abs 2 Brief an die Richterin und das Jugendamt schicken, Hinweis auf Kontinuitätsprinzip und kein Grund für die Reduktion des Umgangs? Eine Reduktion des Umgangs steht ihr nicht zu und mMn hat Sie alles zu tun um das Verhältnis zu mir zu wahren?
ich habe mein Kind aktuell Freitags bis Dienstags. Das Wechselmodell habe ich gerichtlich beantragt. Die Kindesmutter plädiert auf hochstrittig und das Gericht etc. folgt dem Spaß wie üblich. 5/9 ist top, WM geht gar nicht.
Im Gespräch war nun ein von mir vorgeschlagener Umgang Sonntag bis Freitag. Es scheint auf Sonntag bis Donnerstag hinauszulaufen. Samstag muss ich arbeiten um das ganze irgendwie stemmen zu können.
Die Richterin war absolut angepisst....also das Thema ist noch recht offen aber prinzipiell konnte sie sich das vorstellen und ich denke es läuft darauf hinaus.
So weit die Vorgeschichte.
Die KM will jetzt in der Wartezeit auf das Urteil nur noch Sonntag bis Dienstag als Umgang gestatten. Wie würde ihr darauf reagieren? BGB §1684 Abs 2 Brief an die Richterin und das Jugendamt schicken, Hinweis auf Kontinuitätsprinzip und kein Grund für die Reduktion des Umgangs? Eine Reduktion des Umgangs steht ihr nicht zu und mMn hat Sie alles zu tun um das Verhältnis zu mir zu wahren?