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Umgangsreduktion während dem Warten auf das Urteil
#6
Wenn also der Umgang eine ganze Zeit lang nach dieser Mediation so lief, dann kann die Anwältin das durchaus anführen und die Mutter hat wenig Argumentation, den Umgang nun einfach zu kürzen. Auch ein Umgangsbeschluss, selbst ein vollstreckbarer mit Ordnungsgeldklausel, hat nicht mehr Wirkung. Das sind alles zahnlose Tiger.

Diese Vereinbarungen laufen immer so lange wie sie laufen und bis die Mama andere Ideen bekommt.

Das die Richterin den Antrag nicht zurück nahm, und nun aber gleichzeitig seltsam reagierte, als das Wort "Wechselmodell" fiel, klingt paradox. Bis der Beschluss da ist, kann es nicht lange dauern.

Bei der Befragung eines 7-jährigen hat am Ende dessen Wille wenig Wirkung. Außer es richtet sich gegen den Vater. Ich kenne aktuell einen Fall, da wollten zwei 11 und 13 jährige ein WM (trotz Gewaltvorwürfe). Diese Vorwürfe haben erst mal alles verhindert. Unbewiesen zwar, aber egal. Absolute Katastrophe.

Warte mal den Beschluss ab und ob Du damit leben kannst und stell mal das Ergebnis hier ein. Deine Anwältin sollte entsprechend argumentieren können, dass die aktuellen Marotten der Mutter ein Ende finden sollten.
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RE: Umgangsreduktion während dem Warten auf das Urteil - von Nappo - 20-09-2024, 17:59

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