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Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung
#2
Moralisch hätte ich sowieso nichts bewertet, hier gehts in erster Linie um Väter die Lösung von Problemen von Vätern, auch wenn das Probleme sind die andere vielleicht gerne hätten. Wie alt ist das Kind? Wie ist der Umgang bisher festgelegt? Durch Gerichtsurteil, durch blosse Gewohnheit, durch schriftliche Vereinbarung oder was anderes?

So wie du es darstellst, hast eine typische Umgangsregelung für ein jüngeres Schulkind. Davon abzuweichen gegen den Willen eines Elternteils hat erhebliche Hürden und ähnelt dem Vorgang, wie man eine Umgangsregelung herbeiführt, also der klassische Dreisprung mit Vorschlag für eine neue Regelung, Gespräch unter Einbeziehung von Dritten (Jugendamt) und schliesslich Familiengericht. Die Aussichten für durchsetzbare Abweichungen werden aber nicht gut sein.

In dieser Hinsicht bist du in der besseren Position, denn du kannst dein Ziel bereits durch Unterlassung erreichen. Wenn die Mutter zum Beispiel will, dass du das Kind an einem bisher kinderfreien Wochenende abholst und du tust es einfach nicht, hat sich dein Wille durchgesetzt, nicht ihrer. Sie ist es, die dann zappelt. Es gibt vielleicht Kompromisse, die du auch mittragen kannst. Beispielsweise kann dich die Mutter im Gegenzug zu mehr Umgang an anderer Stelle entlasten, etwa beim Hin- und herbringen, beim Unterhalt oder sonstwas. Umgang ist erst einmal Handel, manchmal Handel wie auf dem Basar.
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RE: Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung - von p__ - 23-09-2024, 13:32

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