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Verzicht auf den Versorgungsausgleich Berechnung
#5
(23-09-2024, 15:43)_2hell schrieb: prognostizierte 160K BaV in 20 Jahren sind bei 3,5% Inflation/Kaufkraftverlust nur noch 80K Kaufkraft verglichen mit heute.
Ich würde jetzt die gesetzliche Rente ausgleichen (lassen) und die BAV gesondert betrachten. Wenn es eine Progonse gibt für die 160K in der Zukunft, dann gibt es vielleicht auch einen aktuellen Wert der BAV, der müsste dann geteilt werden. Was wahrscheinlich weit weniger als 160K sind. Wenn jetzt fiktiv aufgeteilt würde (BAV), würde ja fiktiv auch eine hohe Steuerbelastung stattfinden, damit käme dann relativ wenig beim anderen an, bzw. müsste Bar ausgeglichen/abgestottert werden (was für Dich ja gut ist). Wenn Du besser verdienst, darfst Du auch mehr in eine Altersvorsorge pro Jahr packen (halt die 24%). Vielleicht hast Du auch schon vor der Ehe Rentenpunkte gesammelt, diese werden nicht aufgeteilt (nur der Zugewinn in der Ehe). nur meine Gedanken...

Vielen Dank an @Nappo und @_2hell. 

>prognostizierte 160K BaV in 20 Jahren sind bei 3,5% Inflation/Kaufkraftverlust nur noch 80K Kaufkraft verglichen mit heute.
Interessant ist, dass beim Anfangsvermögen eine Indexierung klar beschrieben ist: https://www.lawyerdb.de/Zugewinnausgleich.aspx

GIBT es eine Formel, die z.B. Punkte nach Geld umwandelt oder so... Damit kann man Verzicht auf den Versorgungsausgleich berechnen...

>Ich würde jetzt die gesetzliche Rente ausgleichen (lassen) und die BAV gesondert betrachten.

Ich vermute es dauert 9-12 Monate.... wenn nicht länger.

>Wenn Du besser verdienst, darfst Du auch mehr in eine Altersvorsorge pro Jahr packen (halt die 24%).
Woher kommt 24%?
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RE: Verzicht auf den Versorgungsausgleich Berechnung - von itler - 23-09-2024, 22:10

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