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Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung
#5
(23-09-2024, 19:33)p__ schrieb: Dann gilt der letzte Absatz. Erzwingen kann niemand etwas, aber verweigern.
Das heißt ja dann, dass in meiner Situation mein größter Feind eine Umgangsvereinbarung wäre. Kann man mich zwingen, eine solche zu unterschreiben (so wie man mich zwingen kann, einen Unterhaltstitel zu unterschreiben, wenn meine Ex Lust hat, mich zu schikanieren)?
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RE: Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung - von maxundmoritz - 24-09-2024, 09:43

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