24-09-2024, 11:45
(24-09-2024, 09:45)p__ schrieb: Nur ein Gericht kann das.Okay, und dafür müsste meine Ex wahrscheinlich wegen der Sache zum Jugendamt, mich anschwärzen und die müssten mich dann verklagen, oder? Wäre sowas aussichtsreich, wenn ich - wie oben beschrieben - regelmäßig Umgang in gängigem Umfang wahrnehme (nur aus Sicht der Ex nicht genug)?