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Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung
#9
Umgangsverweigerung und Umgangsboykott durch Mütter sind an der Tagesordnung und bleiben in aller Regel straffrei, selbst wenn das Gericht eine Umgangsregelung, bewehrt mit Strafe bei Nichteinhaltung, erlassen hat. Mütter werden in diesem Lande nicht bestraft.
Wenn deine Ex, um dir eins auszuwischen, zum Jugendamt marschiert um ihre Unterhaltsansprüche titulieren zu lassen, dann wird sie Erfolg damit haben. Dem kannst du nur zuvorkommen, indem du selbst freiwillig auf eigene Kosten einen Unterhaltstitel beim Notar erstellen läßt - vor allem kannst du den auf das 18. Lebensjahr befristen.
Zum Umgang mit dem Kind kann dich niemand zwingen - in der Praxis würde ein Umgangsboykott durch dich dazu führen, daß euer Kind dann eben woanders "geparkt" wird, wenn Madame ihren Hormonspiegel auszugleichen sucht.

Mußt du selbst abschätzen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung - von Austriake - 24-09-2024, 12:23

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