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Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung
#11
Danke euch, aber ich werde nicht ganz schlau. Aus den Antworten von kay und Austriake lese ich, dass mich keiner zum Umgang zwingen bzw. dies durchsetzen kann. Aus den Antworten von p___ schließe ich, dass meine Ex dafür nur zum Jugendamt laufen muss, welches mich dann zu irgendwelchen Gesprächen einbestellt und mich am Ende verklagt, wenn ich keine Zugeständnisse an die Ex machen will. Was ist nun richtig?
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RE: Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung - von maxundmoritz - 24-09-2024, 14:14

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