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Verzicht auf den Versorgungsausgleich Berechnung
#6
Wenn ein Ehevertrag/scheidungsfolgenvereinbarung gemacht werden soll, unterstelle ich, dass sich beide nicht völlig in den Haaren liegen und beiderseits ein gewisses Einverständnis da ist.
Das verwundert etwas, denn die ehefrau macht in jedem Fall eigentlich dabei ein schlechteres "Geschäft", als es schlicht und einfach auf einen "normalen" Versorgungsausgleich ankommen zu lassen. Und es ist eher selten, dass das holde Geschlecht auf Geld verzichtet.

Herrscht aber dieses Einverständnis, dann solltet ihr die für euch gangbare und beste Lösung suchen. Wenn das schon damit beginnt, dass man haarklein nun die Rentenpunkte in Summe umrechnen möchte, dann sind das keine guten Vorzeichen für einen gütlichen Vertrag und dann dauert es tatsächlich lange.

Das kann hier auch keiner ausrechnen und du auch nicht. Das muss man bei der DRV anfragen und ausrechnen lassen. Google mal "Rentenformel" und "DRV". Da müsstest Du was finden. Da gibt es auch Zahlen zu sehen.

Jedenfalls sollte in einer Vereinbarung alles umfänglich betrachtet werden. Einfach die BAV auszuschließen , um dann Versorgungsausgleich separat anders zu regeln, klingt irgendwie komisch. Ich verstehe dein Ansinnen nicht ,-)
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RE: Verzicht auf den Versorgungsausgleich Berechnung - von Nappo - 24-09-2024, 15:07

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