24-09-2024, 21:47
Die Antwort ist immer dieselbe, wie oben mehrmals geschrieben und wiederholt. Hier in der mittlerweile vierten Version:
Die Ex kann sich bei dir über zuwenig Umgang beschweren (dich aber nicht zwingen), sie kann beim Jugendamt jammern (aber ohne Konsequenzen auf dich), das Jugendamt kann dich einladen zum gemeinsamen Gespräch oder zur Konfliktlösung (dich aber nicht zwingen), die Ex kann dich verklagen und dafür eine Umgangsregelung vorlegen, die das Gericht beschliessen möge. Solche Klagen haben geringe Chancen durchzugehen. Es gibt solche Fälle, ja, aber selten. Und auch wenn etwas beschlossen wird was dir nicht gefällt, so scheitert es vermutlich an der Durchsetzung. Damit ist ein Zwang in der Theorie möglich, in der Praxis kaum. Ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen, oder?
Die Ex kann sich bei dir über zuwenig Umgang beschweren (dich aber nicht zwingen), sie kann beim Jugendamt jammern (aber ohne Konsequenzen auf dich), das Jugendamt kann dich einladen zum gemeinsamen Gespräch oder zur Konfliktlösung (dich aber nicht zwingen), die Ex kann dich verklagen und dafür eine Umgangsregelung vorlegen, die das Gericht beschliessen möge. Solche Klagen haben geringe Chancen durchzugehen. Es gibt solche Fälle, ja, aber selten. Und auch wenn etwas beschlossen wird was dir nicht gefällt, so scheitert es vermutlich an der Durchsetzung. Damit ist ein Zwang in der Theorie möglich, in der Praxis kaum. Ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen, oder?