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Verzicht auf den Versorgungsausgleich Berechnung
#7
(23-09-2024, 22:10)itler schrieb:
(23-09-2024, 15:43)_2hell schrieb: prognostizierte 160K BaV in 20 Jahren sind bei 3,5% Inflation/Kaufkraftverlust nur noch 80K Kaufkraft verglichen mit heute.
Ich würde jetzt die gesetzliche Rente ausgleichen (lassen) und die BAV gesondert betrachten. Wenn es eine Progonse gibt für die 160K in der Zukunft, dann gibt es vielleicht auch einen aktuellen Wert der BAV, der müsste dann geteilt werden. Was wahrscheinlich weit weniger als 160K sind. Wenn jetzt fiktiv aufgeteilt würde (BAV), würde ja fiktiv auch eine hohe Steuerbelastung stattfinden, damit käme dann relativ wenig beim anderen an, bzw. müsste Bar ausgeglichen/abgestottert werden (was für Dich ja gut ist). Wenn Du besser verdienst, darfst Du auch mehr in eine Altersvorsorge pro Jahr packen (halt die 24%). Vielleicht hast Du auch schon vor der Ehe Rentenpunkte gesammelt, diese werden nicht aufgeteilt (nur der Zugewinn in der Ehe). nur meine Gedanken...

Vielen Dank an @Nappo und @_2hell. 

>prognostizierte 160K BaV in 20 Jahren sind bei 3,5% Inflation/Kaufkraftverlust nur noch 80K Kaufkraft verglichen mit heute.
Interessant ist, dass beim Anfangsvermögen eine Indexierung klar beschrieben ist: https://www.lawyerdb.de/Zugewinnausgleich.aspx

GIBT es eine Formel, die z.B. Punkte nach Geld umwandelt oder so... Damit kann man Verzicht auf den Versorgungsausgleich berechnen...

>Ich würde jetzt die gesetzliche Rente ausgleichen (lassen) und die BAV gesondert betrachten.

Wenn es geht: dann Rente ausgleichen lassen per DRV und BAV durch Geld ausgleichen, z.B. jetzt 40K oder was auch immer jetzt herauskommt, wenn man es auflöst und versteuert, oder bis zum Renteneintritt pausiert und dann nach Steuern auszahlt. Das Ganze dann abgezinst auf heute...So wie ich Dich verstehe, kommen die 160K dann zustande, wenn Du weiter einzahlst, und die prognostizierte Rendite dann auch kommt. Dann werden 160K ausgeschüttet oder in eine Rente gezahlt. Wenn ausgeschüttet, dann kommt (wahrscheinlich noch die Steuer, die 160K sind mit großer Wahrscheinlichkeit noch unversteuert). Alternativ dann die Steuer auf der monatlichen Rente. Der Barwert heute, wäre dann mit Zins und Zinseszins, der Wert von 160K ohne weiter ein zuzahlen zum Rentenbeginn... alles kompliziert. Was ich sagen will ist, wenn Du nicht weiter einzahlst und man den heutigen Barwert nimmt und den Barwert zu Ehebeginn abzieht (nur der Zugewinn in der Ehe wird verteilt) und das Ganze noch besteuert und dann noch teilt (ein Teil für Dich und ein Teil für Deine EX), dann wird nicht so viel für sie bleiben. Zu den 24%: Du darfst bezogen auf den Unterhalt 24% Altersvorsorge machen. Das reduziert dann später in der Unterhaltsberechnung das anrechenbare Einkommen (wenn Du denn die 24% auch in eine Altersvorsorge einzahlst). Vielleicht schreibst Du die Versicherung an, und lässt Dir den Barwert oder besser Rückkaufwert heute und zu Ehebeginn geben. Die Differenz (heute-Ehebeginn), besteuerst Du dann einmal fiktiv (Termin mit Steuerberater machen), dann teilst Du das einmal durch zwei (ein Teil für Dich, ein Teil für sie) und Du hast den Wert, der ihr zusteht (aus Deiner BAV)... so ungefähr. Ich vermute Du wirst Dich wundern, wie gering das ist. Vielleicht kannst Du Scheidungstechnisch alles soweit regeln, bis auf das Ergebnis der Aufteilung der gesetzlichen Rente.

Ich vermute es dauert 9-12 Monate.... wenn nicht länger.

>Wenn Du besser verdienst, darfst Du auch mehr in eine Altersvorsorge pro Jahr packen (halt die 24%).
Woher kommt 24%?
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RE: Verzicht auf den Versorgungsausgleich Berechnung - von _2hell - 24-09-2024, 22:15

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