09-09-2009, 00:22
(25-08-2009, 16:43)solidario schrieb: Da ich noch bis August 2010 in einem Lehrverhältnis stehe, muss ich weder die 342€ Unterhalt für die Mutter zahlen noch den Unterhalt für das Kind da beides bis zu meinem Lehrabschluss vom Staat bezahlt wird und diese Kosten auch nicht rückwirkend für diese Zeit von mir gefordert werden können. Das verschafft mir nun erstmal ein wenig Luft.
(30-08-2009, 12:35)Backfire schrieb: Je länger du in Ausbildung bist, ums so länger zahlst du keinen Unterhalt.
Mal drüber nachdenken.
Was ist das? Ich hab mich kurz nach der Geburt meines 1. Kindes von meiner Ex getrennt, bzw. hat die mich raus geworfen. 1 Jahr später hab ich die Ausbildung angefangen. Das JA hat Vorschuss geleistet und den musste ich auf den Pfennig zurück bezahlen. Vor ca. 1 Jahr hab ich die letzte Rate überwiesen!
Des Weiteren sind die Chancen dass du das Kind bekommst zwar verschwindend gering, aber nicht Null, so wie es manche hier schreiben. Mein Arbeitskollege war nicht verheiratet, hat ein Kind mit seiner Exfreundin, die bekommt Witwenrente und ist den ganzen Tag daheim, mein Kollege geht natürlich vollzeitarbeiten und hat noch ein Nebengewerbe. Das 7-jährige Kind wohnt bei ihm! Der ist für mich ein Held und hat dem Kind somit das Leben gerettet! Bzw. bei der Mutter wäre das Kind in Dummheit untergegangen und selber zum Trottel herangewachsen. Es ist möglich wenn du dingfeste Beweise in der Hand hast, die darauf schließen, dass die Mutter eine schlechte Mutter ist. Jedoch muss ein Baby rund um die Uhr betreut werden, das würde bei dir nicht so gut klappen, da du arbeiten gehst.