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Verzicht auf den Versorgungsausgleich Berechnung
#8
>Wenn es geht: dann Rente ausgleichen lassen per DRV und BAV durch Geld ausgleichen, z.B. jetzt 40K oder was auch immer jetzt herauskommt, wenn man es auflöst und versteuert, oder bis zum Renteneintritt pausiert und dann nach Steuern auszahlt. Das Ganze dann abgezinst auf heute...So wie ich Dich verstehe, kommen die 160K dann zustande, wenn Du weiter einzahlst, und die prognostizierte Rendite dann auch kommt. Dann werden 160K ausgeschüttet oder in eine Rente gezahlt. Wenn ausgeschüttet, dann kommt (wahrscheinlich noch die Steuer, die 160K sind mit großer Wahrscheinlichkeit noch unversteuert). Alternativ dann die Steuer auf der monatlichen Rente. Der Barwert heute, wäre dann mit Zins und Zinseszins, der Wert von 160K ohne weiter ein zuzahlen zum Rentenbeginn... alles kompliziert. Was ich sagen will ist, wenn Du nicht weiter einzahlst und man den heutigen Barwert nimmt und den Barwert zu Ehebeginn abzieht (nur der Zugewinn in der Ehe wird verteilt) und das Ganze noch besteuert und dann noch teilt (ein Teil für Dich und ein Teil für Deine EX), dann wird nicht so viel für sie bleiben. Zu den 24%: Du darfst bezogen auf den Unterhalt 24% Altersvorsorge machen. Das reduziert dann später in der Unterhaltsberechnung das anrechenbare Einkommen (wenn Du denn die 24% auch in eine Altersvorsorge einzahlst). Vielleicht schreibst Du die Versicherung an, und lässt Dir den Barwert oder besser Rückkaufwert heute und zu Ehebeginn geben. Die Differenz (heute-Ehebeginn), besteuerst Du dann einmal fiktiv (Termin mit Steuerberater machen), dann teilst Du das einmal durch zwei (ein Teil für Dich, ein Teil für sie) und Du hast den Wert, der ihr zusteht (aus Deiner BAV)... so ungefähr. Ich vermute Du wirst Dich wundern, wie gering das ist. Vielleicht kannst Du Scheidungstechnisch alles soweit regeln, bis auf das Ergebnis der Aufteilung der gesetzlichen Rente.

Vielen Dank für die Einschätzung. Es klingt echt kompliziert. Bei der BAV bei mir handelt es sich über eine unverfallbare betriebliche Altersversorgung. Es gibt keine Einzahlungen mehr. Ja, die Versteuerung findet ab 67 Jahre statt.

>Vielleicht schreibst Du die Versicherung an, und lässt Dir den Barwert oder besser Rückkaufwert heute und zu Ehebeginn geben.
Die Barwert vor der Ehe gab es nicht. Ich habe mit dem Job mit BAV eben während der Ehe angefangen. "Barwert oder besser Rückkaufwert heute" - das ist wahrscheinlich ein Wert von 160K€ im Jahr 2039 (ich bin gerade 52. 2024 + (67-52) = 2024+15 = 2039) Und da, meinst Du kann Man 3,5% jährlich - 15 Jahren lang abziehen? Danach produziert man Netto aus Brutto und teilt man Beitrag um 2 um die Ehefrauental zu bekommen. Habe ich korrekt verstanden?
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RE: Verzicht auf den Versorgungsausgleich Berechnung - von itler - 25-09-2024, 23:57

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