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Verzicht auf den Versorgungsausgleich Berechnung
#9
Die Barwert vor der Ehe gab es nicht. Ich habe mit dem Job mit BAV eben während der Ehe angefangen. "Barwert oder besser Rückkaufwert heute" - das ist wahrscheinlich ein Wert von 160K€ im Jahr 2039 (ich bin gerade 52. 2024 + (67-52) = 2024+15 = 2039) Und da, meinst Du kann Man 3,5% jährlich - 15 Jahren lang abziehen? Danach produziert man Netto aus Brutto und teilt man Beitrag um 2 um die Ehefrauental zu bekommen. Habe ich korrekt verstanden?
Ja, so ungefähr. Bei der Prognose bzgl. der 160k in 15Jahren, wird ein Zins hinterlegt sein. Je höher der angenommene Zins, desto besser für Dich. Weil genau den Zins nimmst Du auch zum runterrechnen. Beispiel:
ein Zins von 3,5% sind mit Zins und Zinseszins in 15 Jahren -> 1,035 hoch 15 -> Faktor von 1,675
-> 160k / 1,67 ist dann das Kapital was heute investiert werden müsste um bei 3,5% Zins in 15 Jahren 160k zu bekommen...
-> ergibt ca. 95,5K heute
Das musst Du dann noch versteuern und halbieren (Gutverdiener: -> Grenzsteuersatz zusätzliche 1000 EUR mehr Einkommen/zu versteuerndes Einkommen,
ergeben dann zusätzliche Steuer von 420 EUR - 450 EUR (mit und ohne Kirchensteuer usw...)). In dieser Rechnung werden dann aus 160K in 15 Jahren für Deine EX heute 27,7K Netto, Bar auf die Kralle oder unter die Fingernägel (42% -> keine Kirchensteuer)
Hier noch die Rechnung mit 2% Zins die nächsten 15 Jahre oder mit 5% und 8%
2%: 118,9K -> Steuer und Hälfte für Dich -> 34,5k
5%: 76,96K -> 22,3K
8%: 50,44K -> 14,6K

Was in dieser Betrachtung fehlt: wenn Du ihr heute das Geld gibst, und sie es auch anlegt zu den gleichen Konditionen wie Du, bleibt trotzdem ein höheres Risiko bei Dir. Das Risiko, das die BAV nicht zahlt weil pleite oder so. Ist nicht das erste Mal, dass ein Versorgungswerk Probleme bekommt.
Was passiert den mit der BAV wenn Du vorher kündigst, oder der Arbeitgeber insolvent wird? Da wird es doch etwas geben, dass sich der Wert von 160k aufbaut. Beispiel Du wirst arbeitsunfähig (Motorradunfall oder so, nichts Betriebliches)?
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RE: Verzicht auf den Versorgungsausgleich Berechnung - von _2hell - 26-09-2024, 02:20

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