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Beistandschaft im echten Wechselmodell
#1
Hallo,
es geht um die Beistandschaft durch das Jugendamt für ein Kind, dass im Wechselmodell betreut wird.
Das war bisher nicht möglich, da es an einer Vetretungsbefugnis des Kindes fehlte.

Der BGH hat nun seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden: BGH Beschluss vom 10.04.2024 – XII ZB 459/23
Im Fall des Wechselmodells sind beide (nicht miteinander verheirateten) Elternteile hinsichtlich des gegen den jeweils anderen Elternteil gerichteten Unterhaltsteilanspruchs vertretungsbefugt. Der Bestellung eines Ergänzungspflegers oder einer Entscheidung nach § 1628 BGB bedarf es nicht (Aufgabe von Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - XII ZR 126/03 - FamRZ 2006, 1015)

Dennoch beruft sich das Jugendamt trotz Hinweis auf diesen Beschluss des BGHs auf die alte Regel, dass ich nicht vertretungsberechtigt sei.

Sie wollen mich bzw. mein Kind nicht vertreten.

Was kann ich tun?
Kann ich das Jugendamt zwingen uns beizustehen?
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Beistandschaft im echten Wechselmodell - von Czaika - 26-09-2024, 11:58

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