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Beistandschaft im echten Wechselmodell
#2
Jugendamt braucht EINEN der das Kind vertritt. Beide geht nicht. Um die Bedürfnisse der Kinder ging es eh nie. Für die kann es nur einen geben.
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RE: Beistandschaft im echten Wechselmodell - von Absurdistan - 26-09-2024, 12:16

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