Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beistandschaft im echten Wechselmodell
#4
So ein Gefühl habe ich natürlich auch, dass da bei denen so ist in der Birne...
Aber die müssen sich ja totzdem an die Regeln des BGH halten und wenn nicht muss ich ja irgendwelche juristischen Mittel haben.

Ich verstehe den BGH so, dass ich meinen Unterhaltsteilanspruch geltend machen kann.
Und die Mutter ihren Unterhaltsteilanspruch geltend machen kann.

D.h. Ich habe das Recht auf einen Beistand für meinen Teilanspruch.
Und die Mutter ein Recht auf Beistand für ihren Teilanspruch.
Also im Wechselmodell zwei Beistände pro Kind.

Hat noch jemand ne Idee was ich mit dem Jugendamt nun mache?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Beistandschaft im echten Wechselmodell - von Czaika - 26-09-2024, 12:24

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste