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Beistandschaft im echten Wechselmodell
#6
Ja, du kannst deinen Unterhaltsanspruch geltend machen, korrekt. Du kannst dafür nur nicht diese kostenlose Leistung des Jugendamtsbeistandes in Anspruch nehmen. Ein Teilvertretungsrecht reicht dafür gem. §1713 BGB nicht aus. Für die Mutter auch nicht. Ihr braucht Alleinrechte oder zwei unterschiedliche Anwälte.

Wäre eine Beistandschaft möglich, würde damit ein unauflöslicher Interessenkonflikt existieren. Das ist wie Schulden, die du bei dir selbst hast und dann eintreiben willst.
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RE: Beistandschaft im echten Wechselmodell - von p__ - 26-09-2024, 12:42

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