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Beistandschaft im echten Wechselmodell
#7
Ich schrieb oben etwas von zwei Beiständen....
Ihr denkt mir zu sehr in der Denke des Jugendamtes und der bisherigen Machtverhältnisse. Sorry Smile
Wenn man dieser Denke weiter folgt bedeudet das doch, dass für Kinder im Wechselmodell nie ein kostenloser Beistand möglich ist und für alle anderen Trennungskinder ja.

Da bin ich sofort bei Grundrechtsverletzungen. (Diskreminierungsverbot) Diese Ausglegung des § 1713 BGB ist aus meiner Sicht Verfassungswiedrig.

Gegen das Schreiben des Jugendamtes wird auch kein Rechtmittel zugelassen, da Beistände rein privatrechtlich tätig sind.

Mir fallen daher nur folgende Rechtmittel ein:
A: Schadensersatzklage gegen das Jugendamt nach dem kostenpflichtigen Unterhaltsverfahren
B: Rechtmittel gegen den Kostenbeschluss im Unterhaltsverfahren
C. Direkt Klage in Karlsruhe, weil gegen das Schreiben vom Jugendamt alle Rechtswege erschöpft sind. (Es gibt keine)

Fallen Euch weitere rechtlichen Möglichkeiten ein?
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RE: Beistandschaft im echten Wechselmodell - von Czaika - 26-09-2024, 13:10

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