26-09-2024, 14:30
(26-09-2024, 13:10)Czaika schrieb: Ihr denkt mir zu sehr in der Denke des Jugendamtes und der bisherigen Machtverhältnisse. Sorry
Du denkst zu sehr in "ich wünsch mir was", sorry. Erklärungen, die nicht das von dir gewünschte Ergebnis beinhalten, musst du dir schon gefallen lassen, nochmal sorry.
Aber du kannst gerne klagen. Berichte dann mal, wie es läuft. Gerne kannst du dazu Hinweise bekommen. Du kannst z.B. gegen die Bestimmungen des Achten Buch Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – vorgehen. Das ist die Spezialisierung des genannten BGB-Paragrafen, auf den im SGB auch verwiesen wird. Das wäre dann Verwaltungsrecht (steht auch drin: " Die Übertragung gehört zu den Angelegenheiten der laufenden Verwaltung", § 55) oder Sozialgerichtsbarkeit.
Rechtsmittel sind nicht deshalb erschöpft, weil sie dir nicht genannt wurden. Aber du kannst ja auch gegen die Nichtnennung von Rechtsmitteln klagen :-)