26-09-2024, 20:36
Bei dir geht es um Unterhaltsvorschuss. 850d ZPO, also die bevorrechtigte Pfändung, gilt für laufenden Kindesunterhalt und Rückstände, nicht älter als 1 Jahr. So steht es jedenfalls dort.
Wenn die Inso eingeleitet ist, kannst du folgendes machen:
1. Den Treuhänder anschreiben und schriftlich darum bitten zu genehmigen, dass vor dem Hintergrund einer zu erwartenden Einrede , Du gerne dem JA von UNPFÄNDBAREN Gehaltsanteilen die raten zukommen lassen möchtest. Das wird er dann wohl bestätigen, wenn das Verfahren wieder aufgehoben ist und die Wohlverhaltensphase anläuft.
2. dem JA dies mitteilen, dass Du Dich aufgrund des Vergleiches trotz Inso an die Ratenzahlung weiter gebunden fühlst
Dann dürfte der Drops gelutscht sein
Wenn die Inso eingeleitet ist, kannst du folgendes machen:
1. Den Treuhänder anschreiben und schriftlich darum bitten zu genehmigen, dass vor dem Hintergrund einer zu erwartenden Einrede , Du gerne dem JA von UNPFÄNDBAREN Gehaltsanteilen die raten zukommen lassen möchtest. Das wird er dann wohl bestätigen, wenn das Verfahren wieder aufgehoben ist und die Wohlverhaltensphase anläuft.
2. dem JA dies mitteilen, dass Du Dich aufgrund des Vergleiches trotz Inso an die Ratenzahlung weiter gebunden fühlst
Dann dürfte der Drops gelutscht sein