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Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung
#16
Ich habe mich mal vor einigen Jahren mit dem Thema beschäftigen müssen. Es können Ordnungsgelder angeordnet werden, wenn ein Umgang gerichtlich angeordnet ist.

Falls Du ein Umgangs-totalverweigerer bist, dann wird Dich niemand zwingen. Und Du brauch vor Ordnungsgeldern keine Angst haben.

Wenn Du aber jemand bist, der eigentlich Umgang will und wenn dann der Umgang stattfindet auch nett zum Kind ist, dann kann es Dir durchaus passieren, dass der Richter / die Richterin der Meinung ist, Dich mit einem Ordnungsgeld in die Spur zu bringen. Insbesondere wenn die Mutter dann auch nocht will, dass Du Umgang hast.

Oder wenn Du einfach unpünktlich oder unzuverlässig bist. Dann ist so ein Ordnungsgeld ein gutes Mittel Dir die Zuverlässigkeit anzuerziehen.

Da gibt es auch Urteile -- musst Du mal googeln.

Aber wenn Du wirklich nicht willst, dann zwingt Dich auch keiner. Es besteht schließlich die Gefahr, dass Du dem Kind einfach mal sagst, was Du von der Ex und Richter, Jugendamt, etc. hältst. Das muss noch nichtmal Beleidigent sein. Es reicht schon tacheles mit dem Kind zu reden, was niemand will und weshalb Dich dann auch niemand zwingt.
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RE: Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung - von Alles-durch - 27-09-2024, 23:29

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