29-09-2024, 21:57
(29-09-2024, 20:04)Fafnir schrieb: Die Rente der Frau geht ebenfalls in den Zugewinn und ich habe Anspruch auf die Hälfte, richtig? So wie sie Anspruch auf die Hälfte MEINER Rente hat?
Genau. Alle während der Ehezeit erlangten Anwaltschaften werden addiert, dann halbiert, so dass jeder Ehegatte dieselben Anwartschaften hat.
Deine Hauptfrage dreht sich um den Trennungszeitpunkt? Ist egal in deinem Fall. Für "möglichst früh" spricht unter anderem:
- bessere Chance, keine lange Ehe gehabt zu haben mit besonderen Unterhaltspflichten, ab 15 Jahren ist das kaum abwendbar.
- Zugewinnausgleich kleiner.
- mehr Druck auf die Ex, wirklich wieder mehr zu arbeiten.
Für "möglichst spät" spricht:
- Kindesunterhaltspflichten kürzer.
- Geringere Lebenhaltungskosten.
- Chancen auf Versöhnung, Fortsetzung der Ehe ohne Scheidung.
- mehr Luft, um Gelder und Vermögen beiseite zu schaffen.