30-09-2024, 13:17
Bei der Berechnung des Trennungsunterhalts und später des nachehelichen Ehegattenunterhalts wird auch des Gehalt deiner Frau berücksichtigt.
Da macht es durchaus einen Unterschied ob sie gar nicht/Teilzeit od. Vollzeit arbeitet.
Da macht es durchaus einen Unterschied ob sie gar nicht/Teilzeit od. Vollzeit arbeitet.