01-10-2024, 17:47
Was anderes, was mich umtreibt. Die erweiterte Erwerbsobliegenheit. Besagt die, dass ich alles unternehmen muss, um mit meiner Arbeitskraft den Mindestunterhalt zu erwirtschaften - oder, dass ich auch darüber hinaus quasi alles tun muss, um meine Einkünfte (und damit den Unterhalt) zu maximieren? Auch hierzu lese ich Widersprüchliches.
Konkret - kann ich in Teilzeit wechseln, wenn ich auch mit dem Teilzeitgehalt noch deutlich mehr, als den Mindestunterhalt leisten kann?
Konkret - kann ich in Teilzeit wechseln, wenn ich auch mit dem Teilzeitgehalt noch deutlich mehr, als den Mindestunterhalt leisten kann?