09-09-2009, 09:18
Die langen Gesichter stellen sich spätestens dann ein, wenn die Ex vom Gerichtsvollzieher erfährt, dass der beauftragte Pfändungsversuch erfolglos war und nun jemand gefälligst den Gerichtsvollzieher bezahlen soll.
Dann kannst du auf das Gezeter der Ex antworten: du wolltest mich doch ganz unten haben, jetzt hast du's geschafft! Glückwunsch zum Erfolg!
Dann kannst du auf das Gezeter der Ex antworten: du wolltest mich doch ganz unten haben, jetzt hast du's geschafft! Glückwunsch zum Erfolg!