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Trennungsunterhaltsberechnung: Gemeinsame Schulden
#2
Na, wer steht denn drauf auf dem Kreditvertrag? Der zahlt auch weiter. Und wenn beide unterschrieben haben, zahlen auch beide weiter. Egal wer da wohnt. Das interessiert die Bank nicht. Also erstmal die Frage klären: Wer zahlt eigentlich was?

Und erst dann fächert es sich auf beim Unterhalt. Bei deinen dürren Informationen kann ich nicht alle Fälle aufführen, das gibt ein Buch. Wenn der weggezogene Ehegatte zum Beispiel weiter den Hauskredit mitbezahlt und Unterhalt an die Ex, die weiter im Haus wohnt bezahlt, dann kann der Weggezogene die Raten bei der Unterhaltsberechnung abziehen. Dann gibts die Mietkonstuktion, die Berechnung von mietfreiem Wohnen, Wohnvorteile... du solltest für deinen ganz speziellen Fall deinen Anwalt fragen, der kennt deine genaue Situation und kann spezifisch Antworten.
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RE: Trennungsunterhaltsberechnung: Gemeinsame Schulden - von p__ - 04-10-2024, 13:13

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