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Trennungsunterhaltsberechnung: Gemeinsame Schulden
#3
Ok, dann machen wir mal als Beispiel einen möglichst einfach Fall: Ehepaar ist getrennt, es gibt nur einen gemeinsamen Hauskredit, keine Kinder, beide wohnen noch getennt im gleichen Haus. Der Mann ist Alleinverdieher, die Frau hat keinerlei Einkommen. Nehmen wir einen Hauskredit von 2000€ an. Jenachdem, ob man den Hauskredit in der Bereinigung des Einkommens ansetzt, oder aber die Hälfte vom Trennungsunterhalt bezahlen lässt, macht einen Unterschied von 100€ in der Endrechnung.
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RE: Trennungsunterhaltsberechnung: Gemeinsame Schulden - von Nintendo - Gestern, 09:37

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