Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Trennungsunterhaltsberechnung: Gemeinsame Schulden
#4
Beide haben also unterschrieben, Gesamtschuldner, aber nur der Ehemann zahlt den Kredit zurück, da die Ehefrau ja kein Einkommen hat. Im Innenverhältnis zwischen den Ehepartnern müssen aber beide je die Hälfte der Darlehensrate (=Zinsen plus Tilgung) tragen. Übernimmt das ein Partner, kann er diesen Betrag von seinem Einkommen abziehen. Im ersten Jahr, bei Trennungsunterhalt. Danach Zinsen ganz, Tilgung teilweise, mittlerweile aber auch möglicherweise ganz. Es gibt da nämlich noch ein neueres BGH-Urteil (Entscheidung vom 18. Januar 2017 Az. XII ZB 118/16), das beschäftigt sich zusätzlich mit dem Wohnvorteil der Person, die im Haus wohnt, aber keinen Kredit mitzahlt, da könnte noch mehr für dich drin liegen.

Achtung: Untereinander können die Ehepartner auch Anderes vereinbaren.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Trennungsunterhaltsberechnung: Gemeinsame Schulden - von p__ - Gestern, 10:24

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste