Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ende d. Beistandschaft - Titel nutzlos?
#6
So sagte ich es. Erst Jugendamt. Es kann eben sein, dass die Ex blockiert. Dann muss der nächste Schritt entweder Anwalt heissen oder die Aufgabe der Ansprüche an die Mutter. Der Anwalt klagt nicht, aber er kann mit Klage drohen, wenn keine Auskunft nebst Belegen erteilt wird. Das Jugendamt nicht. Es fungiert nur als Bittsteller.

Finde das etwas komisch. Mich haben sie finanziell ohne zögern totgeschlagen und all die Auskunftsforderungen bis hin zum letzten Furz durch die verschiedenen Stellen kann ich schon gar nicht mehr zählen. Es gibt das reichhaltigste und ausgreifendste Instrumentarium zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und auch diese Ansprüche gehen enorm weit. Und ausgerechnet gegen die grössten Profiteurinnen dieses System will man dann eine seltsame, grosszügige Milde praktizieren, die auf alles verzichtet, Hauptsache die gute Laune und das Geld der Pflichtigen bleibt ungestört? Das wird eine schöne Überraschung geben, wenn der Knabe mal selber pflichtig wird.

Es geht hier nicht um Durchsetzung um jeden Preis und Pfändung bis zum Bankrott (was aber ohne mit der Wimper zu zucken gegen Väter die Norm ist). Es geht vielmehr um eine einfache, standardisierte Geltendmachung bestehender Ansprüche, auch ohne in Abgründe zu fallen und alles bis zum Exzess zu treiben. Sieh deinen Rat in dieser Sache als Teil der Erziehung an.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ende d. Beistandschaft - Titel nutzlos? - von p__ - 08-10-2024, 10:41

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste