09-09-2009, 12:47
AG Rheinberg verurteilte einen vierfachen Vater wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Geldbuße von 750 Euro. Im vergangenen Jahr hatte er zwei Monate lang keinen Unterhalt gezahlt, obwohl er zumindest zu einer Teilzahlung in der Lage gewesen wäre.
http://www.rp-online.de/public/article/x...lt-ja.html
Der Richter kannte wohl das Urteil vom OLG Oldenburg noch nicht.
http://www.rp-online.de/public/article/x...lt-ja.html
Der Richter kannte wohl das Urteil vom OLG Oldenburg noch nicht.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.