09-10-2024, 19:09
Lies mal https://www.scheidungsanwalt-freiburg.de...edarf-dar/ - zufälligerweise auch 390 EUR :-)
Abgesehen davon muss für eine Hafftungsquote das Einkommen des anderen Elternteils bekannt gemacht werden. Die Mutter muss Auskunft geben über ihr Einkommen. Wahrscheinlich verdient sie weniger wie du, gibt sich aber "grosszügig" mit 1:1 zufrieden, weil sie genau das nicht will: Auskunft geben.
Abgesehen davon muss für eine Hafftungsquote das Einkommen des anderen Elternteils bekannt gemacht werden. Die Mutter muss Auskunft geben über ihr Einkommen. Wahrscheinlich verdient sie weniger wie du, gibt sich aber "grosszügig" mit 1:1 zufrieden, weil sie genau das nicht will: Auskunft geben.