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Sonderbedarf
#5
(09-10-2024, 19:09)p__ schrieb: Lies mal https://www.scheidungsanwalt-freiburg.de...edarf-dar/ - zufälligerweise auch 390 EUR :-)

Abgesehen davon muss für eine Hafftungsquote das Einkommen des anderen Elternteils bekannt gemacht werden. Die Mutter muss Auskunft geben über ihr Einkommen. Wahrscheinlich verdient sie weniger wie du, gibt sich aber "grosszügig" mit 1:1 zufrieden, weil sie genau das nicht will: Auskunft geben.

Nur mal eine Frage hierzu: wird/würde der Wohnvorteil (EFH) auch mit berücktigt werden können? Müssen Einkommen UND Vermögen offengelgt werden?
Danke
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Sonderbedarf - von emre - 09-10-2024, 18:53
RE: Sonderbedarf - von p__ - 09-10-2024, 19:09
RE: Sonderbedarf - von _2hell - 10-10-2024, 00:16
RE: Sonderbedarf - von Austriake - 10-10-2024, 19:06
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RE: Sonderbedarf - von emre - 10-10-2024, 10:05

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