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Umgang, Urlaub, Informationspflicht
#1
Mahlzeit,

es gibt wieder Zirkus....



erweitertere Umgangsvereinbarung: do nach der schule - montag morgens zur schule. alle 2 Wochen.
und den Donnerstag dazwischen.

wegen dem Arbeitsunfall habe ich die Betreuung bis April regelmäßig wahrgenommen.
ab da kam es immer mal wieder vor, dass ich wegen Krankheit oder weil es auf der Arbeit nicht gepasst hat, einen tag abgesagt habe.
beim letzten jugendamtstermin wurde der KM mitgeteilt, dass ich für den erweiterten Umgang zuviel unterhalt bezahle, darauf hin wurden die Gespräche nicht fortgesetzt..

letzte Woche rief mich dann das Jugendamt an und teilte mir mit, dass KM eine Beratung möchte, sie würde gerne neue Regelungen festlegen wollen.
da die Gespräche freiwillig sind, habe ich erstmal kein Interesse an einem Gespräch bekundet.

da es auf der Arbeit endlich wieder ruhiger wird und sich die absagen einzelner tage deutlich reduziert hat, werde ich natürlich den Umgang wieder wahrnehmen wie schriftlich beim Jugendamt festgehalten. 
heute wollte ich sie wie mitgeteilt von der schule abholen, wurde schon von der Oma abgeholt und mich erreicht dieses per email von KM:

laut Jugendamt ist es nicht zulässig Umgangszeiten ausfallen zu lassen!
ab sofort wird der Umgang von Samstag morgen - Sonntag abends stattfinden!!!!
Urlaubsreisen sind mit ihr abzustimmen und sie möchte wissen wohin.

sollte ich mich nicht daran halten behält sie sich vor, der Umgang in Zukunft auszusetzen - dies hätte sie mit dem Jugendamt besprochen.


was läuft hier ab???
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Nachrichten in diesem Thema
Umgang, Urlaub, Informationspflicht - von datrainer - 10-10-2024, 13:43

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