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Umgang, Urlaub, Informationspflicht
#4
Die Begründung ("Arbeitsunfall") spielt da keine Rolle. Entweder die Vereinbarung enthält genug Flexibilität, um Ausfälle vereinbarungsgemäss abzuwickeln oder man muss die Vereinbarung ändern, wenigstens temporär, wenn ein Ausfallgrund auftaucht. Ausfallen lassen entgegen der Vereinbarung ist immer schlecht. Die Ex wird argumentieren, das hätte ihre eigene Planung durcheinandergeworfen und eine Vereinbarung, die der Vater unbedingt haben will aber dann nicht einhält sei eben obsolet.
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RE: Umgang, Urlaub, Informationspflicht - von p__ - 10-10-2024, 14:21

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