10-10-2024, 19:06
(10-10-2024, 00:16)_2hell schrieb: Nur mal eine Frage hierzu: wird/würde der Wohnvorteil (EFH) auch mit berücktigt werden können? Müssen Einkommen UND Vermögen offengelgt werden?
Danke
Es muß ALLES offengelegt werden. Bei vorsätzlichem Verschweigen oder vorsätzlicher Falschangabe würde ich sofort kontern mit einer Strafanzeige nach § 263 StGB wegen Betrugs. Wird zwar keine sonderlichen Konsequenzen haben, da kein Taterfolg eingetreten ist, aber Streß wird es der Ex auf jeden Fall verursachen und dafür sorgen, daß sie etwas ehrlicher wird.
Bibel, Jesus Sirach 8.1