10-10-2024, 22:36
Hey alle zusammen,
kleines Update:
nun war ich bei der Schuldnerberatung und hatte ein 1 stündiges Gespräch. Es drehte sich nur um den Unterhaltsrückstand und wir sind alle möglichen Konstellationen durch gegangen. Der Berater meinte das die öffentlichen Träger so gut wie immer Einrede auf unerlaubte Handlung in meinen Landkreis einlegen aber ich ganz einfach in einer Frist von 2 Wochen Widersprechen sollte. Speziell bei Unterhaltsvorschussrückstände gab es noch nie einen Fall der danach zu keiner Restschuldbefreiung führte. Da meine Rückstände älter als 1 Jahr sind gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach dem Verlust des Vergleiches keine 850d Pfändung falls das warum auch immer mit der Restschuldbefreiung nicht klappt, für die Rückstände aber der gesamte Betrag wieder offen sein könnte nach der Insolvenz. Er rat mir das ganze einfach zu versuchen und falls die Einrede kommen sollte ich einfach nur Widersprechen sollte ohne weitere Gründe, bei andere Fällen musste die UVK das dann beweisen was sie nicht konnten. Die Umkehr der Beweislast gab es bei ihm noch nie. Falls es trotzdem zu einem Worst Case kommen sollte können wir mit der UVK in Verbindung kommen und uns auf Raten einigen wie bei dem Vergleich aber er meinte das es wohl nicht so weit kommen könnte.
Er hat Regelmäßig mit Unterhaltsschulden zu tun und hat einiges an Erfahrung, ich werden die Sache ab Mitte nächstes Jahr dann starten. Wichtig war ob noch laufender Unterhalt fließt aber das ist nicht der fall auch keine Forderung danach. Bis Mitte nächstes Jahr vergeht auch noch etwas Zeit und vielleicht kommt nochmal was oder auch nicht. Der Rest an Schulden gehen ganz normal durch die Insolvenz und dann sind diese Weg.
kleines Update:
nun war ich bei der Schuldnerberatung und hatte ein 1 stündiges Gespräch. Es drehte sich nur um den Unterhaltsrückstand und wir sind alle möglichen Konstellationen durch gegangen. Der Berater meinte das die öffentlichen Träger so gut wie immer Einrede auf unerlaubte Handlung in meinen Landkreis einlegen aber ich ganz einfach in einer Frist von 2 Wochen Widersprechen sollte. Speziell bei Unterhaltsvorschussrückstände gab es noch nie einen Fall der danach zu keiner Restschuldbefreiung führte. Da meine Rückstände älter als 1 Jahr sind gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach dem Verlust des Vergleiches keine 850d Pfändung falls das warum auch immer mit der Restschuldbefreiung nicht klappt, für die Rückstände aber der gesamte Betrag wieder offen sein könnte nach der Insolvenz. Er rat mir das ganze einfach zu versuchen und falls die Einrede kommen sollte ich einfach nur Widersprechen sollte ohne weitere Gründe, bei andere Fällen musste die UVK das dann beweisen was sie nicht konnten. Die Umkehr der Beweislast gab es bei ihm noch nie. Falls es trotzdem zu einem Worst Case kommen sollte können wir mit der UVK in Verbindung kommen und uns auf Raten einigen wie bei dem Vergleich aber er meinte das es wohl nicht so weit kommen könnte.
Er hat Regelmäßig mit Unterhaltsschulden zu tun und hat einiges an Erfahrung, ich werden die Sache ab Mitte nächstes Jahr dann starten. Wichtig war ob noch laufender Unterhalt fließt aber das ist nicht der fall auch keine Forderung danach. Bis Mitte nächstes Jahr vergeht auch noch etwas Zeit und vielleicht kommt nochmal was oder auch nicht. Der Rest an Schulden gehen ganz normal durch die Insolvenz und dann sind diese Weg.