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Neue Unterhaltsstufe - wie vorgehen?
#6
(15-10-2024, 13:21)p__ schrieb:
(15-10-2024, 13:05)Markus Müller schrieb: Wer würde sich denn da melden wegen der Unterhaltsanpassung? Gericht? JA? KM?

Melden könnte sich je nach Situation die Unterhaltsberechtigte selber, ihr Anwalt, das Jugendamt. Wenn, wenn, wenn. Kenne deinen Fall nicht.

Zitat:Die Anpassung an die nächsthöhere Altersstufe musst Du hingegen selbsttätig vornehmen.

Nur, wenn ein dynamischer Titel besteht. Dann müssen aber auch andere Dinge beachtet werden, etwa eine Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle.

Danke für die Anregungen. Das Kind ist gerade 11 Jahre alt, wird sich somit nicht selber melden, wobei ich es der Mutter ja schon zutrauen würde.
 
Woran erkenne ich ob ein dynamischer Titel besteht? Im abschließendem Urteil konnte ich nichts davon entnehmen. Ich habe damals gebeten, dass dieser bis zum 18. Lebensjahr höchstens laufen soll doch der Anwalt teilte mit, dass dieser Titel zeitlich nicht beschränkbar ist. Ich war zu diesem Zeitpunkt auch krank und schwer überfordert mit der Situation.
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RE: Neue Unterhaltsstufe - wie vorgehen? - von Markus Müller - 15-10-2024, 13:59

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