15-10-2024, 20:12
(15-10-2024, 11:31)p__ schrieb: Zwei Jahre nach der letzten Festlegung kann man dich wieder zur Auskunft zwingen und den Unterhalt anpassen. Passiert das nicht, bleibt alles wie es ist. Ein weiteres Kind bedeutet eine Stufe Abzug in der Düsseldorfer Tabelle. Vielleicht auch Mangelfall.
Ein Neugeborenenes Kind bedeutet in der Regel nicht nur eine sondern 2 Stufen runter, da neben dem Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt für die Mutter fällig wird und es so 2 neue Berechtigte gibt.