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Neue Unterhaltsstufe - wie vorgehen?
#13
(15-10-2024, 20:12)bubi schrieb: Ein Neugeborenenes Kind bedeutet in der Regel nicht nur eine sondern 2 Stufen runter, da neben dem Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt für die Mutter fällig wird und es so 2 neue Berechtigte gibt.

Ist für diese Art der begründeten Anpassung eine Änderung des Titels notwendig?
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RE: Neue Unterhaltsstufe - wie vorgehen? - von maxundmoritz - 17-10-2024, 08:19

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