17-10-2024, 08:19
(15-10-2024, 20:12)bubi schrieb: Ein Neugeborenenes Kind bedeutet in der Regel nicht nur eine sondern 2 Stufen runter, da neben dem Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt für die Mutter fällig wird und es so 2 neue Berechtigte gibt.
Ist für diese Art der begründeten Anpassung eine Änderung des Titels notwendig?