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Umgang, Urlaub, Informationspflicht
#11
In normalem Kontext wären die Ferien vorab in der Umgangsregelung enthalten und man könnte versuchen, den einseitigen Bruch dieser Regelung per Gericht, Ordnungsgeld, zu verhindern. Häufig werden in diesen Regelungen die "kurzen" Ferien jährlich wechselweise gehandhabt. Gerade Jahre beim Vater, Ungerade Jahre bei der Mutter. Dann ist von vornherein klar, was vereinbart ist und man kann sich langfristig danach richten. Dinge wie kurzfristige Absagen können dann dazu führen, dass der Absager Schadenersatzpflichtig wird, wenn dadurch auf deiner Seite Kosten entstehen. Reiserücktritte etwa.

Bei euch war das wohl nicht so und jetzt scheitert schon die Absprache. Ich kenn das gut, so hat mir die Ex auch immer die Ferien zerschossen. Und ich sass immer am kürzeren Hebel. Du kannst da nichts erzwingen. Ein Eilverfahren vor Gericht wird in deinem Kontext auch nur mässige Chancen haben. Die grösste Chance ist vielleicht ein erzieherischer Effekt, dass ihre Eigenmächtigkeit sie eben auch sofort vor Gericht zwingt. Meist eine vergebliche Hoffnung.
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RE: Umgang, Urlaub, Informationspflicht - von p__ - 18-10-2024, 12:14

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