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Umgang, Urlaub, Informationspflicht
#12
In der Umgangsvereinbarung steht: die Ferien sind anteilig zu teilen.
Was wir vorhatten, ich kann nicht einfach eine Bestätigung die ich erteilt habe, drei Stunden später wiederrrufen.

Ich sehe das ganz klar als kindesentziehung!

Antrag beim Familiengericht auf Herausgabe des Kindes gem. § 1632 BGB, wenn der Aufenthaltsort des Kindes bekannt ist. Ist der Ex-Partner nicht kooperativ, kann ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angeordnet oder die Herausgabe des Kindes mithilfe des Gerichtsvollziehers erzwungen werden.
Bei gemeinsamem Sorgerecht kann die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts bzw. des alleinigen Sorgerechts beantragt werden.
Für entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Rückführung des Kindes (z. B. Hotelkosten, Fahrtkosten, Detektivhonorare für Ermittlung des Aufenthaltsorts) kommt bei einer strafbaren Kindesentziehung ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 235 StGB in Betracht
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RE: Umgang, Urlaub, Informationspflicht - von datrainer - 18-10-2024, 12:30

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