18-10-2024, 14:40
Wie oben schon gesagt, bei richtiger Grundlage wird sie Schadenersatzpflichtig. Nur ist diese Grundlage hier nicht tragfähig. Mündliche Zusagen an den Bruder haben keine gute Beweiskraft. Du hast ausserdem schwer am Mütterbonus zu tragen, was bei ihr ohne mit der Wimper zu zucken durchgeht, das ist bei dir zu beweisen, dafür musst du Klimmzüge machen und dafür werden dir automatisch schlechte Intentionen unterstellt. Am besten gelingen solche Verfahren, wenn verlorene Anzahlungen schon vor der Absage geleistet wurden und wenn die Umgangsvereinbarung klar, eindeutig, schriftlich vorliegt.
Das sind alles Brände, die ganz am Ende des langen Holzstapels entstehen. Das gibt dann hohes Feuer und endlose, anstrengende Löschanstrengungen, meist vergebens. Mein Rat wäre, weit zurückzugehen und den Stapel abzubauen, damit das Feuer keine Nahrung hat. Zurück zu einer tauglichen Umgangsregelung, die jetzt ist eindeutig untauglich. Zurück zur Einhaltung dieser Regelung oder sofortiger Sanktionierung bei ihrem Bruch.
Das sind alles Brände, die ganz am Ende des langen Holzstapels entstehen. Das gibt dann hohes Feuer und endlose, anstrengende Löschanstrengungen, meist vergebens. Mein Rat wäre, weit zurückzugehen und den Stapel abzubauen, damit das Feuer keine Nahrung hat. Zurück zu einer tauglichen Umgangsregelung, die jetzt ist eindeutig untauglich. Zurück zur Einhaltung dieser Regelung oder sofortiger Sanktionierung bei ihrem Bruch.