(18-10-2024, 14:40)p__ schrieb: Wie oben schon gesagt, bei richtiger Grundlage wird sie Schadenersatzpflichtig. Nur ist diese Grundlage hier nicht tragfähig. Mündliche Zusagen an den Bruder haben keine gute Beweiskraft. Du hast ausserdem schwer am Mütterbonus zu tragen, was bei ihr ohne mit der Wimper zu zucken durchgeht, das ist bei dir zu beweisen, dafür musst du Klimmzüge machen und dafür werden dir automatisch schlechte Intentionen unterstellt. Am besten gelingen solche Verfahren, wenn verlorene Anzahlungen schon vor der Absage geleistet wurden und wenn die Umgangsvereinbarung klar, eindeutig, schriftlich vorliegt.
Das sind alles Brände, die ganz am Ende des langen Holzstapels entstehen. Das gibt dann hohes Feuer und endlose, anstrengende Löschanstrengungen, meist vergebens. Mein Rat wäre, weit zurückzugehen und den Stapel abzubauen, damit das Feuer keine Nahrung hat. Zurück zu einer tauglichen Umgangsregelung, die jetzt ist eindeutig untauglich. Zurück zur Einhaltung dieser Regelung oder sofortiger Sanktionierung bei ihrem Bruch.
Bei mir war es seinerzeit ähnlich. Ich buchte zusammen mit dem Kind einen Sommerurlaub, 2 Wochen, mehrere tausend Euro bereits gezahlt im Vorfeld dafür. In den Jahren zuvor war ich immer mit dem Kind im Urlaub gewesen, kein Problem. Mutti boykottierte den Urlaub trotz gerichtlich festgelegte Umgangsregelung. Ich mit Eilantrag zu Antrag wegen Schadenersatz. Die Richterin prüfte kurz und meinte dann "Wenn das Kind (10 Jahre) nicht mit mir in Urlaub will kann sie auch nichts machen". Mutti grinste dabei. Fall geschlossen. Auf den Kosten blieb ich natürlich sitzen.
Grüße
Lullaby